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Ambulante Psychiatrische Beratung / Psychologische Psychosoziale Beratung und 

Traumaberatung

Vom Facharzt oder Hausarzt wird eine Verordnung für ambulante Psychiatrische Begleitung benötigt, damit über die Grundversicherung der Krankenkasse abgerechnet werden kann. Im Kanton Thurgau wird eine Patientenbeteiligung von ca. 10% das heisst Fr. 8.- für die erste Stunde und für weitere Zeit bis zu max. Fr.15.35  pro Sitzung dem Klienten direkt in Rechnung gestellt. Die Wohngemeinde trägt ebenfalls ihren Beitrag zur Restkostenfinanzierung bei. 

Eine Abrechnung über die KK - Grundversicherung ist bei mir nur möglich bei Personen die ihren Wohnsitz im Kanton Thurgau haben.

Die Patientenbeteiligung sowie die Restkostenfinanzierung sind im KLV 7 (EDI Krankenpflege Leistungsverordnung Art. 7) vom Bundesamt für Gesundheit so verordnet und vorgegeben und kann nicht verändert werden. Im Kanton Thurgau regeln die Gemeinden den Tarifansatz eigenständig. 

Für die Ärztliche Verordnung müssen sie nichts weiter tun als ihren Arzt oder Facharzt zu informieren und ein OK für eine Ambulante Psychiatrische- Psychologische Beratung einzuholen. Die Verordnung selbst wird von mir direkt bei ihrem zuständigen Arzt angefordert.

Personen die ohne Verordnung eines Arztes eine Beratung/Begleitung wünschen ist der Stundentarif ab 1.1.2024 Fr. 135.- und wird in 15Min. Schritten in Rechnung gestellt. 

 

Personen die ohne Verordnung eine Begleitung wünschen und von einer IV Rente oder vom Sozialamt leben gebe ich gerne einen Rabatt. Fragen sie unverbindlich nach. 

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